E-Learning-Unterweisung im Arbeitsschutz – was SiFas beachten müssen

Elektronische Unterweisungen und Online-Unterweisungen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Sie ermöglichen eine flexible Schulung der Mitarbeitenden – unabhängig von Standort, Schichtmodell oder Verfügbarkeit. Eine Unterweisung als E-Learning reduziert den organisatorischen Aufwand und erleichtert gleichzeitig die rechtssichere Dokumentation.
Dennoch stellen sich viele Fachkräfte für Arbeitssicherheit dieselbe Frage: Darf eine Unterweisung im Arbeitsschutz vollständig online durchgeführt werden?
 
Die kurze Antwort lautet: Ja, viele Unterweisungsthemen lassen sich digital vermitteln. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Was sagen Berufsgenossenschaften und DGUV zu Online-Unterweisungen?

Die DGUV erkennt ausdrücklich an, dass elektronische Medien bei Unterweisungen sinnvoll und wirksam eingesetzt werden können. Moderne E-Learning-Systeme bieten zahlreiche Möglichkeiten, Lerninhalte flexibel bereitzustellen und die Durchführung von Unterweisungen zu dokumentieren.

  • Ortsunabhängiges Lernen
  • Flexible Lernzeiten
  • Dokumentierbare Lernverläufe
  • Mehrsprachige Bereitstellung

Die DGUV weist jedoch gleichzeitig darauf hin, dass elektronische Unterweisungen nicht jede praktische Unterweisung ersetzen können. Insbesondere arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Aspekte müssen weiterhin konkret auf die jeweilige Arbeitssituation zugeschnitten werden.

Wann reicht eine Online-Unterweisung allein nicht aus?

 
Nicht jede Unterweisung kann vollständig digital erfolgen. Sobald praktische Fähigkeiten trainiert werden müssen, sind ergänzende Übungen vor Ort erforderlich z.B.:

  • Umgang mit Feuerlöschern
  • Rettungsübungen
  • Evakuierungsübungen
  • Bedienung spezieller Maschinen

 
Die DGUV betont, dass praktische Arbeitsabläufe und Verhaltensweisen durch elektronische Medien allein nicht vollständig vermittelt werden können und daher weiterhin praktisch geübt werden müssen.
 
Ein Beispiel hierfür ist der Umgang mit Feuerlöschern. Die theoretischen Grundlagen können problemlos digital vermittelt werden. Die praktische Anwendung sollte jedoch weiterhin durch Übungen vor Ort erfolgen.

Was sind die grundlegenden Anforderungen an Online-Unterweisungen?

 
Damit eine Online-Unterweisung den Anforderungen der DGUV entspricht, muss sie mehr leisten als das bloße Bereitstellen von Lerninhalten. Elektronische Unterweisungen dürfen Präsenzunterweisungen unterstützen, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

  • Die Inhalte müssen arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen sein
  • Die Unterweisung muss auf der Gefährdungsbeurteilung des Unternehmens basieren
  • Es muss eine Verständnisprüfung (z. B. Quiz oder Abschlusstest) erfolgen
  • Beschäftigte müssen jederzeit die Möglichkeit haben, Fragen zu stellen und ein persönliches Gespräch mit der unterweisenden Person zu führen.
  • Die Teilnahme und Durchführung müssen rechtssicher dokumentiert werden.

 
Erst wenn alle diese Anforderungen erfüllt sind, gilt eine Online-Unterweisung aus Sicht der DGUV als ordnungsgemäß durchgeführt.

Wie erfüllt man die Anforderungen an die Inhalte einer Online-Unterweisung?

 
Für die Inhalte einer Online-Unterweisung gelten dieselben Anforderungen wie für eine Präsenzunterweisung. Sie müssen auf die tatsächlichen Arbeitsbedingungen und Gefährdungen abgestimmt sein.

  • Grundlage ist die Gefährdungsbeurteilung des Unternehmens
  • Die Inhalte müssen sich auf die konkreten Tätigkeiten der Beschäftigten beziehen
  • Vermittelt werden dürfen nur die relevanten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
  • Allgemeine Standardunterweisungen allein sind nicht ausreichend

Wie erfüllt man die Anforderungen an die Verständnisprüfung einer Online-Unterweisung?

 
Die DGUV fordert, dass der Lernerfolg überprüft wird. Eine Online-Unterweisung sollte daher eine Verständniskontrolle enthalten.

  • Abschlusstest oder Quiz nach jeder Unterweisung
  • Fragen, die das Verständnis der Inhalte überprüfen
  • Erfolgreicher Abschluss wird dokumentiert
  • Bei nicht bestandenem Test sollte eine Wiederholung möglich sein

Wie erfüllt man die Anforderungen an die Möglichkeit zur Rückfrage einer Online-Unterweisung?

 
Die DGUV fordert, dass Beschäftigte bei einer Online-Unterweisung jederzeit die Möglichkeit haben, Fragen zu stellen und sich mit der unterweisenden Person auszutauschen. Dies kann auch zeitversetzt erfolgen.

  • Beschäftigte können Fragen direkt an die verantwortliche Person richten
  • Rückfragen sind per E-Mail, Telefon oder über ein anderes geeignetes Kommunikationsmittel möglich
  • Offene Fragen werden zeitnah beantwortet
  • Es muss sichergestellt sein, dass bei Unklarheiten ein persönlicher Austausch möglich ist

Wie erfüllt man die Anforderungen an die Dokumentation einer Online-Unterweisung?

 
Jede Online-Unterweisung muss nachvollziehbar dokumentiert werden. Die Dokumentation dient als Nachweis, dass die Unterweisung ordnungsgemäß durchgeführt wurde und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

  • Teilnahme der Beschäftigten wird eindeutig erfasst
  • Datum und Zeitpunkt der Unterweisung werden dokumentiert
  • Thema und Inhalte der Unterweisung sind nachvollziehbar
  • Das Ergebnis der Verständnisprüfung wird gespeichert
  • Die Nachweise können bei Bedarf gegenüber Behörden oder Berufsgenossenschaften vorgelegt werden

 
Die Dokumentation ist nicht nur eine organisatorische Aufgabe, sondern auch ein wichtiger Bestandteil eines wirksamen Arbeitsschutzmanagements.
 
Die BGW führt die Dokumentation ausdrücklich als Bestandteil des Unterweisungsprozesses auf. Auch die DGUV behandelt Unterweisungen und deren Nachweisführung als wesentliche Elemente des betrieblichen Arbeitsschutzes.

Die Wichtigkeit einer rechtssicheren Dokumentation im Auditfall

 
Bei einem Audit oder einer Kontrolle muss das Unternehmen nachweisen können, dass die vorgeschriebenen Unterweisungen ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Solche Nachweise können beispielsweise von Berufsgenossenschaften, Arbeitsschutzbehörden, Zertifizierungsstellen (z. B. nach ISO 45001) oder nach einem Arbeitsunfall angefordert werden.

  • Nachweis, wer unterwiesen wurde. Dokumentation, wann die Unterweisung stattgefunden hat
  • Nachweis, welche Inhalte vermittelt wurden
  • Dokumentation der erfolgreichen Verständnisprüfung
  • Nachweis, wer die Unterweisung durchgeführt bzw. verantwortet hat
  • Die Unterlagen müssen vollständig, nachvollziehbar und jederzeit verfügbar sein

 
Fehlen diese Nachweise, kann das erhebliche Folgen haben. Insbesondere nach einem Arbeitsunfall prüfen Behörden oder die Berufsgenossenschaft häufig, ob die betroffenen Beschäftigten ordnungsgemäß unterwiesen wurden. Kann das Unternehmen die erforderliche Dokumentation nicht vorlegen, lässt sich die ordnungsgemäße Durchführung der Unterweisung im Zweifel nicht nachweisen – auch wenn sie tatsächlich stattgefunden hat.

Praxisbeispiel: Online-Unterweisung zum Thema Brandschutz

 
Brandschutz ist ein Thema, zu dem nahezu jedes Unternehmen seine Beschäftigten jedes Jahr unterweisen muss. Deshalb eignet sich dieses Beispiel besonders gut, um zu zeigen, wie eine rechtssichere Online-Unterweisung in der Praxis umgesetzt werden kann.
Ein digitaler Ablauf könnte folgendermaßen aussehen:

  • 1. Mitarbeiter erhalten einen Zugangslink zur Online-Unterweisung
  • 2. Die Unterweisung wird online durchgeführt
  • 3. Der Mitarbeiter beantwortet eine Verständnisprüfung
  • 4. Nach erfolgreichem Abschluss wird ein Zertifikat erstellt.
  • 5. Die Teilnahme wird automatisch dokumentiert.
  • 6. Der Vorgesetzte erhält regelmäßig Berichte über die absolvierten Unterweisungen
  • 7. Nach Abschluss aller Unterweisungen erhält die Personalabteilung einen vollständigen Gesamtbericht für Audits und behördliche Nachweise

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