E-Learning-Unterweisung im Arbeitsschutz – was SiFas beachten müssen
Elektronische Unterweisungen und Online-Unterweisungen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Sie ermöglichen eine flexible Schulung der Mitarbeitenden – unabhängig von Standort, Schichtmodell oder Verfügbarkeit. Eine Unterweisung als E-Learning reduziert den organisatorischen Aufwand und erleichtert gleichzeitig die rechtssichere Dokumentation.
Dennoch stellen sich viele Fachkräfte für Arbeitssicherheit dieselbe Frage: Darf eine Unterweisung im Arbeitsschutz vollständig online durchgeführt werden?
Die kurze Antwort lautet: Ja, viele Unterweisungsthemen lassen sich digital vermitteln. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Was sagen Berufsgenossenschaften und DGUV zu Online-Unterweisungen?
Die DGUV erkennt ausdrücklich an, dass elektronische Medien bei Unterweisungen sinnvoll und wirksam eingesetzt werden können. Moderne E-Learning-Systeme bieten zahlreiche Möglichkeiten, Lerninhalte flexibel bereitzustellen und die Durchführung von Unterweisungen zu dokumentieren.
Die DGUV weist jedoch gleichzeitig darauf hin, dass elektronische Unterweisungen nicht jede praktische Unterweisung ersetzen können. Insbesondere arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Aspekte müssen weiterhin konkret auf die jeweilige Arbeitssituation zugeschnitten werden.
Wann reicht eine Online-Unterweisung allein nicht aus?
Nicht jede Unterweisung kann vollständig digital erfolgen. Sobald praktische Fähigkeiten trainiert werden müssen, sind ergänzende Übungen vor Ort erforderlich z.B.:
Die DGUV betont, dass praktische Arbeitsabläufe und Verhaltensweisen durch elektronische Medien allein nicht vollständig vermittelt werden können und daher weiterhin praktisch geübt werden müssen.
Ein Beispiel hierfür ist der Umgang mit Feuerlöschern. Die theoretischen Grundlagen können problemlos digital vermittelt werden. Die praktische Anwendung sollte jedoch weiterhin durch Übungen vor Ort erfolgen.
Was sind die grundlegenden Anforderungen an Online-Unterweisungen?
Damit eine Online-Unterweisung den Anforderungen der DGUV entspricht, muss sie mehr leisten als das bloße Bereitstellen von Lerninhalten. Elektronische Unterweisungen dürfen Präsenzunterweisungen unterstützen, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Erst wenn alle diese Anforderungen erfüllt sind, gilt eine Online-Unterweisung aus Sicht der DGUV als ordnungsgemäß durchgeführt.
Wie erfüllt man die Anforderungen an die Inhalte einer Online-Unterweisung?
Für die Inhalte einer Online-Unterweisung gelten dieselben Anforderungen wie für eine Präsenzunterweisung. Sie müssen auf die tatsächlichen Arbeitsbedingungen und Gefährdungen abgestimmt sein.
Wie erfüllt man die Anforderungen an die Verständnisprüfung einer Online-Unterweisung?
Die DGUV fordert, dass der Lernerfolg überprüft wird. Eine Online-Unterweisung sollte daher eine Verständniskontrolle enthalten.
Wie erfüllt man die Anforderungen an die Möglichkeit zur Rückfrage einer Online-Unterweisung?
Die DGUV fordert, dass Beschäftigte bei einer Online-Unterweisung jederzeit die Möglichkeit haben, Fragen zu stellen und sich mit der unterweisenden Person auszutauschen. Dies kann auch zeitversetzt erfolgen.
Wie erfüllt man die Anforderungen an die Dokumentation einer Online-Unterweisung?
Jede Online-Unterweisung muss nachvollziehbar dokumentiert werden. Die Dokumentation dient als Nachweis, dass die Unterweisung ordnungsgemäß durchgeführt wurde und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Die Dokumentation ist nicht nur eine organisatorische Aufgabe, sondern auch ein wichtiger Bestandteil eines wirksamen Arbeitsschutzmanagements.
Die BGW führt die Dokumentation ausdrücklich als Bestandteil des Unterweisungsprozesses auf. Auch die DGUV behandelt Unterweisungen und deren Nachweisführung als wesentliche Elemente des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Die Wichtigkeit einer rechtssicheren Dokumentation im Auditfall
Bei einem Audit oder einer Kontrolle muss das Unternehmen nachweisen können, dass die vorgeschriebenen Unterweisungen ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Solche Nachweise können beispielsweise von Berufsgenossenschaften, Arbeitsschutzbehörden, Zertifizierungsstellen (z. B. nach ISO 45001) oder nach einem Arbeitsunfall angefordert werden.
Fehlen diese Nachweise, kann das erhebliche Folgen haben. Insbesondere nach einem Arbeitsunfall prüfen Behörden oder die Berufsgenossenschaft häufig, ob die betroffenen Beschäftigten ordnungsgemäß unterwiesen wurden. Kann das Unternehmen die erforderliche Dokumentation nicht vorlegen, lässt sich die ordnungsgemäße Durchführung der Unterweisung im Zweifel nicht nachweisen – auch wenn sie tatsächlich stattgefunden hat.
Praxisbeispiel: Online-Unterweisung zum Thema Brandschutz
Brandschutz ist ein Thema, zu dem nahezu jedes Unternehmen seine Beschäftigten jedes Jahr unterweisen muss. Deshalb eignet sich dieses Beispiel besonders gut, um zu zeigen, wie eine rechtssichere Online-Unterweisung in der Praxis umgesetzt werden kann.
Ein digitaler Ablauf könnte folgendermaßen aussehen:
Eine digitale Brandschutz-Unterweisung kostenfrei testen
Möchten Sie sehen, wie eine professionelle digitale Unterweisung in der Praxis aussieht?
Wir stellen Sicherheitsfachkräften und Unternehmen kostenlose Teilnehmerplätze für unsere digitale Brandschutz-Unterweisung zur Verfügung.
Sie erhalten:
Sie können die Unterweisung mit bis zu 10 eigenen Mitarbeitenden kostenfrei testen und sich zugleich ein Bild davon machen, wie moderne E‑Learning-Unterweisungen heute aussehen.
